VEXAT (Verordnung explosionsfähige Atmosphären)

Die Verordnung explosionsfähige Atmosphären (VEXAT) ist die am 1. August 2004 in Kraft getretene österreichische Verordnung über den Umgang mit bestimmten explosionsgefährlichen Arbeitsstoffen.

Diese Verordnung betrifft jeden Betrieb, der in Arbeitsstätten explosionsgefährliche Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube in Mischung mit Luft herstellt, bearbeitet, verarbeitet, lagert, bereitstellt oder innerbetrieblich transportiert.

Insbesondere können Bäcker, Chemisches Gewerbe, Lackierer, Kraftfahrzeugtechniker, Kunststoffverarbeiter, Lackhersteller, Metallschleifer, Müller, Handel (mit Farben, Lacken, Chemikalien, Holz), Tankstellen, Flüssiggaslagerung, Gefahrengutlager, Transportgewerbe, Spitäler und Holzverarbeitungsbetriebe (z.B. Möbeltischler), etc. betroffen sein.

Die VEXAT-Verordnung enthält insbesondere:

  • die Verpflichtung zur Ermittlung und Beurteilung sowie die Dokumentation der Explosionsgefahren 
  • Information, Unterweisung und Arbeitsfreigabe
  • Prüfung von elektrischen Geräten und Absauganlagen sowie die Umsetzung der Explosionsschutzmaßnahmen
  • Prüfung der Anforderungen an elektische Anlagen und Gegenstände sowie Geräte und Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen

Die Glatz Technik Planungs und Überprüfungs GmbH evaluiert Ihren Arbeitsplatz in Bezug auf Explosionsgefahr und führt folgende Leistungen für sie durch:

  • Erstellen von Explosionsschutzdokumenten in sämtlichen Branchen
  • Beurteilung von explosionsgefährdeten Bereichen
  • Überprüfung von Absauganlagen und elektischen Geräten
  • Überpüfung der Anforderungen an Räume, Geräte, sowie die Umsetzung der primären, sekundären und teritären Maßnahmen in explosionsgefährdeten Bereichen