Technische Überprüfungen

Technische Überprüfungen von Kranen, "Hebezeugen", Türen und Tore sowie aller sonstigen überprüfungspflichtigen Anlagen gemäß Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) bzw. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) stellen eine der Kernkompetenzen der Glatz Technik Planungs und Überprüfungs GmbH dar. All diese Überprüfungen werden im akkreditierten Bereich als Inspektionsstelle durchgeführt. Aber auch sämtliche Überprüfungen von Anlagen und Geräten von denen Gefahren ausgehen können gehören zu unserem Portfolio. Das Überwachen von Prüfintervallen für unsere Kunden mit unserem Auftragsabwicklungs- und Managementprogrammen ist selbstverständlich. Nachstehend ein Auszug unserer Überprüfungstätigkeiten:

 
1. Wiederkehrende Überprüfungen

2. Abnahmeprüfungen

  • Krane, Hebezeuge, Verladerampen, Hubtische, KFZ-Hebebühnen, Hängegerüste
  • Sektionaltore, Schnelllauftore, Schiebetore, Hubtore, Falttore
  • kraftbetriebene Schiebetüren, Falttüren, Drehtüren, Karusselltüren
  • Ladekräne, Absetzkipper, Ladebordwände, Etagenförderer, Kübelbahnen
  • Regalbediengeräte, Kommisionierstapler
  • Arbeitsmittel zum Heben von Lasten und Personen
  • Maschinen und Anlagen aller Art

 3. Aufstellungsüberprüfungen

  • Turmdrehkrane, Bauaufzüge, Hängegerüste, Hebezeuge
  • Eignungsprüfung von Turmdrehkrane mit Arbeitskörben
  • Materialseilbahnen, Arbeitsmittel zum Heben von Lasten
  • Arbeitsmittel zum Heben von ArbeitnehmerInnen

4. Überprüfungen nach außergewöhnlichen Ereignissen

  • Gemäß AM-VO bzw. BetrSichV sind nach besonderen Ereignissen wie z.B. Abstürze von Lasten, größere Instandhaltungsmaßnahmen, Umstürzen von Arbeitsmittel oder von Teilen davon, Kollisionen, Überlastungen und wesentliche vom Hersteller nicht vorgesehene Änderungen diese einer neuerlichen Überprüfung zu unterziehen.
Kran